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Tool · Personalschlüssel

Besetzungscheck

Ist eure Besetzung legal? Vergleiche gesetzliches Minimum, wissenschaftliches Optimum und den realen Pflegebedarf, mit Ampel und klarer Handlungsempfehlung.

Pflegesetting

Pflegegrade der Bewohner:innen

Wie viele Personen haben jeweils welchen Pflegegrad? Gesamt: 18 Personen

PG 1
22 Min./Tag
0
PG 2
45 Min./Tag
3
PG 3
75 Min./Tag
8
PG 4
110 Min./Tag
5
PG 5
150 Min./Tag
2

Akuter Mehraufwand

Bestimmte Situationen erhöhen den Pflegeaufwand deutlich über den durchschnittlichen Bedarf hinaus. Gib an, wie viele Bewohner:innen davon betroffen sind.

Demenz mit herausforderndem Verhalten (BPSD)
+40 Min./Tag · Behavioral and Psychological Symptoms of Dementia (BPSD): Weglauftendenz, Agitation, Schlafstörungen. Quelle: AWMF-Leitlinie Demenz 2023.
0
Erhöhtes Sturzrisiko (Morse Score ≥ 45)
+20 Min./Tag · Personen mit hohem Sturzrisiko benötigen häufigere Kontrollen und begleitete Mobilisierung. Quelle: Morse Fall Scale.
0
Komplexe Wundversorgung (Dekubitus, Ulcus)
+30 Min./Tag · Verbandswechsel, Wunddokumentation, Lagerungsintervalle bei Dekubitus Grad III/IV oder chronischen Wunden.
0
Palliativversorgung / sterbender Mensch
+60 Min./Tag · Intensive Begleitung, Symptomkontrolle, Schmerzmanagement, Angehörigenbegleitung. Häufig 1:1-Betreuung notwendig.
0
Isolierungspflichtige Erkrankung (MRSA, Noro, etc.)
+25 Min./Tag · An- und Ablegen der Schutzausrüstung, gesonderte Hygieneprotokolle erhöhen den Zeitaufwand je Kontakt erheblich.
0
Freiheitsentziehende Maßnahmen (richterlich genehmigt)
+20 Min./Tag · Regelmäßige Kontrollen nach Betreuungsrecht, Dokumentation, Pflege in eingeschränkter Mobilität.
0
Künstliche Ernährung (PEG-Sonde, parenterale Ernährung)
+25 Min./Tag · Sondenpflege, Applikation, Komplikationskontrolle erhöhen den Zeitbedarf regelmäßig.
0
Postoperative Phase (≤72 h nach OP)
+35 Min./Tag · Engmaschiges Monitoring, Wundkontrolle, Schmerzmanagement, ggf. Drainagen.
0

Aktuelle Besetzung

Fachkraftquote: 50% · Vorgeschrieben: ≥50%

Unterhalb des Optimums
18 Bewohner:innen · Ø PG 3.3

Pflegezeitbedarf (Schicht)

Benötigt
793 Min.
Basis: 793 Min.
Verfügbar
1200 Min.
4 Kräfte × 300 Min.
Deckungsgrad151 %

Personalschlüssel & Fachkraftquote

1:5
Ist (real)
1:5
Mindest (PeBeM-Stufe)
1:3
PeBeM-Soll voll

Untergrenze ≠ Sollbesetzung. PpUGV-Werte sind strafbewehrte Mindestmaße – kein Ziel. Die rechte Spalte zeigt den fachlich angemessenen Bedarf (PPR 2.0, PeBeM oder fachliche Empfehlung, je nach Setting). Anrechnung Pflegehilfskräfte in diesem Bereich: max. 50 % (nach Anlage zur PpUGV bzw. landesrechtlicher Regelung).

Fachkraftquote
50 %
Vorgeschrieben: ≥50%Optimal: ≥50%
Methodische Hinweise (Stand 05/2026): Im Krankenhaus liegt der rechtlich bindende Maßstab in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) – diese definiert Unter­grenzen je Station, Tag/Nacht und ist sanktions­bewehrt (§ 137j SGB V). PPR 2.0 (§ 137k SGB V) ist der Soll-Personal­bedarf; Erfassung seit 01.01.2024, Vollanwendung 2025/26. In der Altenpflege gilt PeBeM (§ 113c SGB XI) als Personal­bemessung. Pflegezeitbedarfe hier sind didaktische Annäherungen über Pflegegrade. Akut­zuschläge nach klinischen Leitlinien (AWMF, DIVI, DNQP-Expertenstandards). Setting-spezifische Quelle: § 113c SGB XI; PeBeM-Abschlussbericht (Rothgang/Müller/Unger, Uni Bremen 2020); Landes-HeimPersV / WTG-DVO. Alle Werte sind Richtwerte.

Keine Rechtsberatung. Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe für Gespräche mit Betriebs-/ Personalrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft oder Aufsichtsbehörde. Es ersetzt keine Einzelfall-Prüfung – Fehler, Auslassungen und Veralterung der zugrundeliegenden Werte sind möglich.

Der Besetzungscheck vergleicht eingegebene Ist-Werte mit Mindestvorgaben und arbeitsmedizinischen Empfehlungen. Eine Verletzung dieser Werte ist starkes Indiz für rechts- und fachfremde Unterbesetzung, ersetzt aber keine offizielle PpUGV-Prüfung durch InEK/Aufsicht. Verbindlich: die jeweils aktuelle PpUGV-Fassung im Bundesgesetzblatt.

Bei rechtlichen Folgen: ver.di-Rechtsschutz (kostenlos für Mitglieder ab 3 Monaten Mitgliedschaft) oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verbindliche Werte (Tarif, PflegeArbbV, PpUGV) stehen im Bundesanzeiger oder im jeweiligen Tarifvertrag.