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Tool · Arbeitszeitgesetz

Dienstplan-Check

Trag deine Woche ein, das Tool prüft automatisch, ob dein Dienstplan das Arbeitszeitgesetz einhält. Ruhezeiten, Pausen, Maximalarbeitszeiten, Nachtarbeit. Mit Erklärung zu jedem Verstoß.

Geprüfte Regeln (Arbeitszeitgesetz)
§3 ArbZG
Tägliche Arbeitszeit
Max. 8 h/Tag; erweiterbar auf 10 h bei Ausgleich über 6 Monate. Max. 48 h/Woche.
§4 ArbZG
Ruhepausen
>6 h Arbeit → 30 Min. Pause. >9 h Arbeit → 45 Min. Pause. Pause ist keine Arbeitszeit.
§5 Abs. 2 ArbZG
Ruhezeit (Pflege)
Standard 11 h. In Krankenhäusern und allen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (stationär/ambulant, Reha, Hospiz, Behindertenhilfe) 10 h direkt aus dem Gesetz, mit Ausgleich auf 12 h binnen Kalendermonat oder 4 Wochen. Weiter (bis 9 h) nur per Tarifvertrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).
§6 ArbZG
Nachtarbeit
Nachtzeit: 23–06 Uhr. Max. 8 h im Monatsdurchschnitt. Anspruch auf Ausgleich.
BD vs. RB
Bereitschaft / Rufbereitschaft
Bereitschaftsdienst = volle Arbeitszeit (EuGH SIMAP C-303/98, Jaeger C-151/02), Ruhezeit beginnt erst nach BD-Ende. Rufbereitschaft = keine Arbeitszeit, nur Inanspruchnahmen zählen (EuGH Stadt Offenbach C-580/19); Ausnahme bei sehr kurzer Reaktionszeit.
§22, §23 ArbZG
Sanktionen
Geldbuße bis 30.000 € für praktisch alle Verstöße (§ 22 Abs. 2, Nrn. 1-7, 9-10 – inkl. Arbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten). Bei Vorsatz/beharrlicher Wiederholung mit Gesundheitsgefährdung: Straftat, bis 1 Jahr Freiheitsstrafe (§ 23). Persönliche Haftung über § 9 OWiG.
Dein Setting

AVR sind keine Tarifverträge im Sinne des § 7 ArbZG – sie können aber ähnliche Ausnahmen normieren. Die 10-h-Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 gilt in der Pflege ohnehin direkt aus dem Gesetz; der Tarif-Toggle unten ist nur relevant, wenn Ruhezeiten unter 10 h vorkommen.

Deine Woche eingeben

Mo
von
bis
Pause
8 h brutto 7 h 30 min netto
Di
von
bis
Pause
8 h brutto 7 h 30 min netto
Mi
von
bis
Pause
8 h brutto 7 h 30 min netto
Do
von
bis
Pause
8 h brutto 7 h 30 min netto
Fr
von
bis
Pause
8 h brutto 7 h 30 min netto
Sa
So
Warnhinweise
0
Kritisch
1
Warnung
0
Hinweise
Arbeitstage5 / 7
Netto-Wochenarbeitszeit37 h 30 min
Festgestellte Probleme
EU-RL 2003/88 Art. 5
Längste Ruhezeit in der Woche: 16 h. EU-Richtlinie verlangt mind. 35 h zusammenhängend pro 7-Tage-Zeitraum.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG Art. 5 verlangt 24 h Ruhe pro 7-Tage-Zeitraum + die tägliche Ruhezeit (zusammen mind. 35 h). Bei dichten Schichtfolgen wird das oft unterlaufen.

Hinweis: Dieses Tool prüft anhand des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und ergänzend MuSchG/JArbSchG. Tarifvertragliche Regelungen (TVöD-P, TV-L, Haustarif) bzw. kirchliche Arbeitsrechtsregelwerke (AVR-Caritas, AVR-DD – kein Tarifvertrag, sondern „Dritter Weg") können nach § 7 ArbZG nur in den dort genannten Türen abweichen; Günstigkeit zugunsten der Beschäftigten bleibt zulässig. Für rechtssichere Einschätzung: ver.di-Rechtsschutz oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.