Alle Tools
Tool · Gehaltsanalyse

Gehaltsrechner

Was verdienst du wirklich pro Stunde, und was nimmt die Einrichtung an dir ein? Zieh an den Reglern, die Ergebnisse rechnen live mit.

Wo arbeitest du?

Dein Gehalt & Arbeitszeit

1.500 €5.500 €
= 60 unbezahlte Stunden/Jahr ≈ 1.139 € Lohnraub/JahrÜberstunden sind nur vergütungspflichtig, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder gebilligt wurden und Vergütungserwartung besteht (§ 612 BGB, BAG 5 AZR 359/16). Die Beweislast liegt bei dir – also Zeiten lückenlos dokumentieren (BAG 04.05.2022, 5 AZR 359/21: eigene Aufzeichnung = Anscheinsbeweis). Im TVöD-/AVR-Bereich gilt vorrangig die tarifliche Ausschlussfrist (§ 37 TVöD: 6 Monate); außerhalb tariflicher Regelungen gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB).

Deine Einrichtung (vollstationär)

Pflegekasse zahlt: 1.319 €/Mon. · Gesamtkosten Heimplatz ca. 4.552 €/Mon. (Pflegekasse + Eigenanteil + Unterkunft + Investition)
Dein effektiver Stundenlohn
18,99brutto / Stunde
12,8414,20 € netto / Stunde · ca. 1.894 €2.093 €/Monat netto (Schätzkorridor ±5 %, Steuerkl. I)
⚠️ Dein effektiver Stundenlohn liegt unter dem Pflegemindestlohn für deine Qualifikation: 20,50 €/h (PflegeArbbV, Stufe 3, gültig bis 30.06.2026; ab 01.07.2026: 21,03 €/h). In Altenpflege und ambulanten Diensten ist das rechtswidrig. Dokumentiere die Differenz und sprich mit ver.di oder dem Betriebsrat/der MAV – der Anspruch verfällt nach 6 Monaten (§ 37 TVöD bzw. tarifliche Ausschlussfristen).
Vergleich mit Tarifen & Mindestlohn

Dein Bruttogehalt von 2.800 € im Vergleich:

Mindestlohn Fachkraft (20,50 €/h)−120 €/Monat
2.920 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 1, 38.5 h/Wo.)−605 €/Monat
3.405 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 3, 38.5 h/Wo.)−910 €/Monat
3.710 €/Mon.
TVöD P8 (Stufe 5, 38.5 h/Wo.)−1.279 €/Monat
4.079 €/Mon.
Was die Einrichtung einnimmt

Für deine 12 Bewohner*innen (PG 3) pro Monat:

54.624 €

= 12 × 4.552 € Gesamteinnahmen/Bewohner*in

Deine Lohnkosten: 6.3% (3.430 €)Rest: 93.7%
So verteilen sich die Einnahmen (Branchendurchschnitt):
Personalkosten gesamt (alle Beschäftigten)60%
Branchenüblich 55–65 %, AOK-Pflegereport 2023
Verpflegung, Wäsche, Hygienemittel, Energie18%
Ca. 15–22 % (variiert stark nach Einrichtung)
Verwaltung, IT, Versicherungen8%
Ca. 6–10 %
Überschuss / Gewinn (bei privaten Trägern)8%
Ca. 3–15 %; bei gemeinnützigen Trägern zweckgebunden
Rücklagen, Instandhaltung, Sonstiges6%
Individuell verschieden
Vier Hebel, die mehr bringen als der Rechner
  • Tarifbindung prüfen. Ist dein Träger an TVöD-P, AVR oder einen Haustarif gebunden? Wenn ja: rechnerischer Soll-Wert oben. Wenn nein: § 72 SGB XI verlangt für Pflegekassen-abrechnende Einrichtungen mindestens „tariflich orientierte" Vergütung.
  • Eingruppierung feststellen lassen. P 5 (Hilfskraft), P 7 (1-jährig examiniert), P 8 (3-jährig examiniert), P 9 (mit Funktion: Praxisanleitung, Wundmanagement, stellv. Leitung). Im weltlichen Betrieb hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht zur Eingruppierung (§ 99 BetrVG); bei kirchlichen Trägern ist die MAV nach § 38 MVG.EKD bzw. § 36 MAVO nur anzuhören/mitzuberaten – die Eingruppierung selbst trifft der AG. Anspruch auf richtige Vergütung bleibt davon unberührt.
  • Ausschlussfrist beachten. § 37 TVöD und die meisten AVR: 6 Monate. Wer untertarifierte Bezahlung erst spät bemerkt und zu spät schriftlich geltend macht, verliert den Anspruch.
  • ver.di-Rechtsschutz. Beratung und Anwalt sind für Mitglieder kostenlos – aber erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft. Also vor der Auseinandersetzung beitreten, nicht erst danach.

Keine Rechtsberatung. Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe für Gespräche mit Betriebs-/ Personalrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft oder Aufsichtsbehörde. Es ersetzt keine Einzelfall-Prüfung – Fehler, Auslassungen und Veralterung der zugrundeliegenden Werte sind möglich.

Netto-Beträge sind grobe Schätzungen mit ±5 %-Korridor – für eine präzise Berechnung den BMF-Lohnsteuerrechner nutzen. Pflegemindestlohn-Werte gelten gestaffelt nach 6. PflegeArbbV (BMAS 2024); die Datumsumschaltung erfolgt automatisch zum 01.07.2026 und 01.07.2027. Tarif- und Einrichtungswerte variieren erheblich nach Bundesland und Träger.

Bei rechtlichen Folgen: ver.di-Rechtsschutz (kostenlos für Mitglieder ab 3 Monaten Mitgliedschaft) oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verbindliche Werte (Tarif, PflegeArbbV, PpUGV) stehen im Bundesanzeiger oder im jeweiligen Tarifvertrag.

Quellen (Stand Mai 2026)
  • · § 43 SGB XI, Werte nach PUEG-Dynamisierung 01.01.2025
  • · 6. PflegeArbbV vom 24.01.2024, gestaffelt 01.02.2024 bis 30.06.2027 (BMAS)
  • · TVöD-P Entgelttabelle ab 01.04.2026 (ver.di, Tarifabschluss April 2025)
  • · vdek-Pflegemarktbarometer 01/2026 (Eigenanteile vollstationär)
  • · § 72 SGB XI (Tariftreue Pflegeeinrichtungen seit 01.09.2022)
  • · § 137k SGB V / KHPflEG (Pflegebudget Krankenhaus)